Lutz Ressmanns Businessletter Nr. 4 - Ihr unabhängiger Online-Berater

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Ressmann

 

 

Der Internet-Letter zu den Themen:

 

  • Marketing und Vertrieb

  • Internetmarketing

  • SAP

  • Datenschutz

  • Rating

  • Persönliche Erfolgsstrategien

 

 

 

23.12.2006

 

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Diplom-Kaufmann

Lutz Ressmann

- Unternehmensberater –

- Externer Datenschutzbeauftragter -

Marketing - Vertrieb - SAP - Datenschutz

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Liebe Leserin, Lieber Leser,

ein zumindest für mich erfolgreiches und ereignisreiches Jahr 2006 neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr, in dem nicht nur meine Wenigkeit, sondern auch viele andere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt haben. Das ist auch gut so, denn 2007 wird viele Menschen vor Belastungsproben stellen, die sie heute noch nicht absehen. Das kündige ich hier bereits an, ohne gleich einen auf Angst zu machen. Das gegenwärtige Hurra-Geschrei wird jedoch so manchem im Hals stecken bleiben. Hoffentlich kehrt dann wieder etwas mehr Vernunft ein.

Ich selbst werde auch im Jahr 2007 wieder voll ausgelastet sein. Deshalb wird auch in 2007 dieser Letter nur noch etwa 4-6 Mal versendet. Es kann sein, dass ich meinen Web-Auftritt bei Gelegenheit um einen Weblog ergänze, auch wenn ich davon bisher nicht unbedingt so begeistert bin. Aber die Technik schreitet voran und da will ich mich nicht ausklinken.

Ich hoffe, auch für Sie wird 2007 ein erfolgreiches und glückliches Jahr. So wünsche ich denn allen Lesern ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2007. Bis dahin

viel Spaß und Erfolg mit Businessletter Nr. 4!

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Inhalt Businessletter Nr. 4:

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1. Falsche Überweisung!

    Gibt es eine Stornomöglichkeit?

 

2. Zickerts Anlagetips!

    Kurz, knapp, bündig und richtig.

 

3. Linktip:

    Webcasts vom Dresdner-Zukunftsforum

 

4. Datenschutz:

    Das persönliche Recht, dem Staat zu mißtrauen.

 

5. Ab 2007 Rundfunkgebühren auf PC und Mobiles!

    Eine kritische Bewertung.

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zu 1: Falsche Überweisung!

        Gibt es eine Stornomöglichkeit?

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Das ist schnell passiert. Ein kleiner Zahlendreher und das per Bank angewiesene Geld landet auf dem falschen Konto. Jedenfalls dann, wenn man den Fehler nicht rechtzeitig bemerkt und das Geld schon von der Hausbank überwiesen wurde. Landet das Geld beim falschen Empfänger, bleibt die Forderung weiter bestehen. Das Geld muss also ein weiteres mal überwiesen werden. Man kann von seiner Bank nicht verlangen, die falsche Buchung zu stornieren. Das Geld kann man sich allenfalls von Empfänger zurückholen, falls man nachweisen kann, dass das Geld nicht für ihn bestimmt war. Das auch nur dann, wenn dieser das Geld nicht schon ausgegeben hat, er das Geld also gar nicht zurückzahlen kann. Die Forderung gegen ihn bleibt zwar bestehen, aber es wird wohl auf ein juristisches Verfahren hinauslaufen. Also: Immer schön aufpassen beim Ausfüllen der Überweisungen, vor allem beim Online-Banking, wo man die Bankdaten ja speichern kann. Und wenn die Stammdaten falsch gepflegt sind, tja dann ...

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zu 2: Zickerts Anlagetips!

        Kurz, knapp, bündig und richtig

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Beim Stöbern im Archiv bin ich auf die Tips des "Vaters" des Deutschen Investmentsparens gestoßen. Der 1955 verstorbene Börsianer Hermann Zickert gründete in den 20er Jahren 19. Jhds. einen Börsen-Informationsdienst, den er Anfang der 30er Jahre nach Liechtenstein verlagerte. Zickert legte sich mit keinem Geringeren an, als dem damaligen Reichsbank-Präsidenten Hjalmar Schacht, dessen Geldpolitik er scharf kritisierte. Der Mann war wahrhaftig vorrausschauend. Es folgt ein Zitat, das sogar ein wenig mit Datenschutz und Informationsfreiheit zu tun hat und das ich nach wie vor für aktuell halte. In einem Brief an seine Abonnenten schrieb er 1931: "Sie werden vielleicht überrascht sein, daß ich meinen Verlag ins Ausland verlegt habe. Dafür gibt es zwei gewichtige Gründe: die gegenwärtigen wirtschaftlichen Zustände in Deutschland, die ein starkes Maß an Kritik erfordern, sowie eine neue Presse-Notverordnung, die wie ein Damoklesschwert über kritischen Informationen in Deutschland schwebt. Die Gefahr besteht, daß meine Korrespondenz in Berlin verboten werden könnte. Wer sich heute ein freies objektives Urteil erhalten will, der muß sich der ganzen Atmosphäre in Deutschland entziehen und auch die Meinungen aus dem Ausland auf sich wirken lassen." Vielleicht auch mal ein etwas anderer Blick auf das Thema Internet-Überwachung, das in den letzen Tagen weiter vorrangetrieben wurde und uns noch häufig beschäftigen wird.

So weit so gut. Überrascht war ich erst, als ich seine Anlagetips las, so sie doch genau das wiedergeben, was ich schon seit geraumer Zeit auch in diesem Businessletter predige: "Lassen sie Ihr Kapital nicht liegen, sondern arbeiten Sie damit. Streben Sie lieber nach Rente, als nach Kursgewinnen. Kaufen Sie nur marktgängige Sachen, also Titel, die Sie selber kennen. Lassen Sie sich nicht von Versprechungen blenden, die Ihnen klevere Verkäufer machen. Prüfen Sie selber, bevor Sie kaufen, und fragen Sie nicht den Bankier um Rat. Versäumen Sie schließlich nicht, rechtzeitig zu verkaufen. Machen Sie ja keine Bankschulden." Das geht runter wie Öl. Kurz und bündig auf den Punkt. Ich selbst habe mir diese Regeln fest eingebrannt und lebe danach. Und ich kann prima schlafen. Ein Hoch auf Hermann Zickert.

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zu 3: Linktip:

        Webcasts vom Dresdner-Zukunftsforum.

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Im November fand das Dresdner-Zukunftsforum statt. Einige Vorträge wurden als Webcasts ungekürzt veröffentlicht. Hier der Link:

http://www.dresdner-zukunftsforum.de/dzf/de/forum2/webcasts/index.html

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zu 4: Datenschutz:

        Das persönliche Recht, dem Staat zu mißtrauen.

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Das es mit dem Datenschutz auch in Deutschland äußerst schlecht bestellt ist, dürfte mittlerweile allen klar sein. Vor allem wenn man sich zu Gemüte führt, was da in Sachen der sogenannten Terrorismusbekämpfung so alles abläuft. NRW hat dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, das es den Behörden erlaubt, sich mit Hacker-Methoden in private Netze einzuschleusen. Natürlich nur in konkreten Verdachtsfällen, aber zu einen Richterbeschluß kommt man heute schneller als zu 50 €. Das ist also wachsweich. Kurzum: NRW praktiziert jetzt die "elektronische Haussuchung". Auf Bundesebene soll baldmöglichst nachgeschoben werden. Ein Grund mehr, in Firewalls und ähnliche Abwehrsysteme zu investieren. Der Branche stehen noch bessere Zeiten bevor.

Im Zusammenhang damit hört man immer wieder die Lieblings-Killerphrase der Staatsgläubigen und Naiven: "Ich habe ja nichts zu verbergen".

Gegenfrage: Warum schließen Sie dann die Tür ab, auch wenn Sie im Hause sind? Seit wann muß man sich eigentlich für das verfassungsmäßig abgesicherte Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen. Seit wann gerate ich unter Generalverdacht, wenn sich die Datensammelwut anprangere. Seit wann, wenn mir jemand in die Tasche greift und ich ihm gleich auf die Tatzen schlage. Das alles ist hochgradig skandalös und gefährlich. Es ist mein persönliches Recht dem Staat zu mißtrauen. Schon mehrfach in unserer Geschichte haben wir weggeschaut und standen hinterher vor einem Trümmerhaufen. Ich empfehle von daher jedem, sich bei Verstößen gegen dieses Grundrecht aufs Heftigste zu wehren, egal ob gegen den Staat oder gegen private Organisationen. Kein Datenschützer hat etwas dagegen einzuwenden, wenn in sorgfältig begründeten Verdachtsfällen Daten gesammelt und ausgewertet werden. Datenhaltung auf Vorrat und ohne jeglichen Anlaß, daß gehört kritisiert und bekämpft. Ich werde auch künftig nicht Müde, gegen diese Hydra zu wettern, wo ich nur kann. Je mehr sich dem anschließen, um so besser. Vielleicht kommen wir noch mal davon, vielleicht ...

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zu 5: Ab 2007 Rundfunkgebühren auf PC und Mobiles!

        Eine kritische Bewertung.

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Zum Abschluß wiederum ein leidiges Thema. 2007 kommt bekanntlich die Gebühr für internetfähige PC´s und Mobiles. Natürlich nur für Unternehmer und Freiberufler. Bin mal gespannt, wie das in der Praxis ausschaut und wie lange es dauert, bis das Verfassungsgericht dem ganzen Spuk ein Ende bereitet. Diese Nummer unserer öffentlich-rechtlichen Geldverweser ist nämlich rechtlich bedenklich. Zum einem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung mE nicht gegeben. Warum soll ein Freiberufler die Gebühr zahlen, während der Privatmann ungeschoren davon kommt? Zum anderen ist eine Gebühr das Entgelt für das Handeln der öffentlichen Verwaltung, z.B. die Gebühr für einen neuen Paß. Die Internet-Gebühr ist dagegen keine Gebühr für die tatsächliche Nutzung einer Dienstleistung. Sie ist nichts weiter als eine aufgedrängte Bereicherung. Die GEZ müßte also erst mal nachweisen, daß ich das (nicht einmal volle Programm) auch genutzt habe. Das könnte Sie ohne weiteres tun, indem man die entsprechenden Seiten mit Registrierungen versieht, wie es sämtliche kommerziellen Portale auch tun. Internetbanking funktioniert genau so. § 242 BGB, der Grundsatz von Treu und Glauben gilt genau so für das öffentliche Recht.

Weitere Informationen zum Thema GEZ findet man u.a. auf folgender

Website:

http://www.gez-abschaffen.de/

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Genug für heute. Bis zum nächsten Mal, alles Glück und viel Erfolg!

Herzlich, Ihr

Lutz Ressmann

 

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- Marketing, Vertrieb & SAP

- Datenschutz

- Internetmarketing

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