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http://www.lressmann.de/businessletter/businessletter.htm
Liebe Leserin, Lieber
Leser,
ein zumindest für mich
erfolgreiches und
ereignisreiches Jahr
2006 neigt sich dem
Ende zu. Ein Jahr, in
dem nicht nur meine
Wenigkeit, sondern
auch viele andere
wichtige Weichen für
die Zukunft gestellt
haben. Das ist auch
gut so, denn 2007 wird
viele Menschen vor
Belastungsproben
stellen, die sie heute
noch nicht absehen.
Das kündige ich hier
bereits an, ohne
gleich einen auf Angst
zu machen. Das
gegenwärtige
Hurra-Geschrei wird
jedoch so manchem im
Hals stecken bleiben.
Hoffentlich kehrt dann
wieder etwas mehr
Vernunft ein.
Ich selbst werde auch
im Jahr 2007 wieder
voll ausgelastet sein.
Deshalb wird auch in
2007 dieser Letter nur
noch etwa 4-6 Mal
versendet. Es kann
sein, dass ich meinen
Web-Auftritt bei
Gelegenheit um einen
Weblog ergänze, auch
wenn ich davon bisher
nicht unbedingt so
begeistert bin. Aber
die Technik schreitet
voran und da will ich
mich nicht ausklinken.
Ich hoffe, auch für
Sie wird 2007 ein
erfolgreiches und
glückliches Jahr. So
wünsche ich denn allen
Lesern ein geruhsames
Weihnachtsfest und
einen guten Start ins
Jahr 2007. Bis dahin
viel Spaß und Erfolg
mit Businessletter Nr.
4!
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Inhalt Businessletter
Nr. 4:
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1.
Falsche Überweisung!
Gibt es eine
Stornomöglichkeit?
2.
Zickerts Anlagetips!
Kurz, knapp, bündig
und richtig.
3.
Linktip:
Webcasts vom
Dresdner-Zukunftsforum
4.
Datenschutz:
Das persönliche Recht,
dem Staat zu
mißtrauen.
5.
Ab 2007
Rundfunkgebühren auf
PC und Mobiles!
Eine kritische
Bewertung.
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-----------------------------------------------------------------
zu
1: Falsche
Überweisung!
Gibt es eine
Stornomöglichkeit?
-----------------------------------------------------------------
Das ist schnell
passiert. Ein kleiner
Zahlendreher und das
per Bank angewiesene
Geld landet auf dem
falschen Konto.
Jedenfalls dann, wenn
man den Fehler nicht
rechtzeitig bemerkt
und das Geld schon von
der Hausbank
überwiesen wurde.
Landet das Geld beim
falschen Empfänger,
bleibt die Forderung
weiter bestehen. Das
Geld muss also ein
weiteres mal
überwiesen werden. Man
kann von seiner Bank
nicht verlangen, die
falsche Buchung zu
stornieren. Das Geld
kann man sich
allenfalls von
Empfänger zurückholen,
falls man nachweisen
kann, dass das Geld
nicht für ihn bestimmt
war. Das auch nur
dann, wenn dieser das
Geld nicht schon
ausgegeben hat, er das
Geld also gar nicht
zurückzahlen kann. Die
Forderung gegen ihn
bleibt zwar bestehen,
aber es wird wohl auf
ein juristisches
Verfahren
hinauslaufen. Also:
Immer schön aufpassen
beim Ausfüllen der
Überweisungen, vor
allem beim
Online-Banking, wo man
die Bankdaten ja
speichern kann. Und
wenn die Stammdaten
falsch gepflegt sind,
tja dann ...
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zu
2: Zickerts
Anlagetips!
Kurz, knapp, bündig
und richtig
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Beim Stöbern im Archiv
bin ich auf die Tips
des "Vaters" des
Deutschen
Investmentsparens
gestoßen. Der 1955
verstorbene Börsianer
Hermann Zickert
gründete in den 20er
Jahren 19. Jhds. einen
Börsen-Informationsdienst,
den er Anfang der 30er
Jahre nach
Liechtenstein
verlagerte. Zickert
legte sich mit keinem
Geringeren an, als dem
damaligen
Reichsbank-Präsidenten
Hjalmar Schacht,
dessen Geldpolitik er
scharf kritisierte.
Der Mann war
wahrhaftig
vorrausschauend. Es
folgt ein Zitat, das
sogar ein wenig mit
Datenschutz und
Informationsfreiheit
zu tun hat und das ich
nach wie vor für
aktuell halte. In
einem Brief an seine
Abonnenten schrieb er
1931: "Sie werden
vielleicht überrascht
sein, daß ich meinen
Verlag ins Ausland
verlegt habe. Dafür
gibt es zwei
gewichtige Gründe: die
gegenwärtigen
wirtschaftlichen
Zustände in
Deutschland, die ein
starkes Maß an Kritik
erfordern, sowie eine
neue
Presse-Notverordnung,
die wie ein
Damoklesschwert über
kritischen
Informationen in
Deutschland schwebt.
Die Gefahr besteht,
daß meine
Korrespondenz in
Berlin verboten werden
könnte. Wer sich heute
ein freies objektives
Urteil erhalten will,
der muß sich der
ganzen Atmosphäre in
Deutschland entziehen
und auch die Meinungen
aus dem Ausland auf
sich wirken lassen."
Vielleicht auch mal
ein etwas anderer
Blick auf das Thema
Internet-Überwachung,
das in den letzen
Tagen weiter
vorrangetrieben wurde
und uns noch häufig
beschäftigen wird.
So weit so gut.
Überrascht war ich
erst, als ich seine
Anlagetips las, so sie
doch genau das
wiedergeben, was ich
schon seit geraumer
Zeit auch in diesem
Businessletter
predige: "Lassen sie
Ihr Kapital nicht
liegen, sondern
arbeiten Sie damit.
Streben Sie lieber
nach Rente, als nach
Kursgewinnen. Kaufen
Sie nur marktgängige
Sachen, also Titel,
die Sie selber kennen.
Lassen Sie sich nicht
von Versprechungen
blenden, die Ihnen
klevere Verkäufer
machen. Prüfen Sie
selber, bevor Sie
kaufen, und fragen Sie
nicht den Bankier um
Rat. Versäumen Sie
schließlich nicht,
rechtzeitig zu
verkaufen. Machen Sie
ja keine
Bankschulden." Das
geht runter wie Öl.
Kurz und bündig auf
den Punkt. Ich selbst
habe mir diese Regeln
fest eingebrannt und
lebe danach. Und ich
kann prima schlafen.
Ein Hoch auf Hermann
Zickert.
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zu
3: Linktip:
Webcasts vom
Dresdner-Zukunftsforum.
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Im November fand das
Dresdner-Zukunftsforum
statt. Einige Vorträge
wurden als Webcasts
ungekürzt
veröffentlicht. Hier
der Link:
http://www.dresdner-zukunftsforum.de/dzf/de/forum2/webcasts/index.html
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zu
4: Datenschutz:
Das persönliche Recht,
dem Staat zu
mißtrauen.
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Das es mit dem
Datenschutz auch in
Deutschland äußerst
schlecht bestellt ist,
dürfte mittlerweile
allen klar sein. Vor
allem wenn man sich zu
Gemüte führt, was da
in Sachen der
sogenannten
Terrorismusbekämpfung
so alles abläuft. NRW
hat dieser Woche ein
Gesetz verabschiedet,
das es den Behörden
erlaubt, sich mit
Hacker-Methoden in
private Netze
einzuschleusen.
Natürlich nur in
konkreten
Verdachtsfällen, aber
zu einen
Richterbeschluß kommt
man heute schneller
als zu 50 €. Das ist
also wachsweich.
Kurzum: NRW
praktiziert jetzt die
"elektronische
Haussuchung". Auf
Bundesebene soll
baldmöglichst
nachgeschoben werden.
Ein Grund mehr, in
Firewalls und ähnliche
Abwehrsysteme zu
investieren. Der
Branche stehen noch
bessere Zeiten bevor.
Im Zusammenhang damit
hört man immer wieder
die
Lieblings-Killerphrase
der Staatsgläubigen
und Naiven: "Ich habe
ja nichts zu
verbergen".
Gegenfrage: Warum
schließen Sie dann die
Tür ab, auch wenn Sie
im Hause sind? Seit
wann muß man sich
eigentlich für das
verfassungsmäßig
abgesicherte Recht auf
informationelle
Selbstbestimmung
rechtfertigen. Seit
wann gerate ich unter
Generalverdacht, wenn
sich die
Datensammelwut
anprangere. Seit wann,
wenn mir jemand in die
Tasche greift und ich
ihm gleich auf die
Tatzen schlage. Das
alles ist hochgradig
skandalös und
gefährlich. Es ist
mein persönliches
Recht dem Staat zu
mißtrauen. Schon
mehrfach in unserer
Geschichte haben wir
weggeschaut und
standen hinterher vor
einem Trümmerhaufen.
Ich empfehle von daher
jedem, sich bei
Verstößen gegen dieses
Grundrecht aufs
Heftigste zu wehren,
egal ob gegen den
Staat oder gegen
private
Organisationen. Kein
Datenschützer hat
etwas dagegen
einzuwenden, wenn in
sorgfältig begründeten
Verdachtsfällen Daten
gesammelt und
ausgewertet werden.
Datenhaltung auf
Vorrat und ohne
jeglichen Anlaß, daß
gehört kritisiert und
bekämpft. Ich werde
auch künftig nicht
Müde, gegen diese
Hydra zu wettern, wo
ich nur kann. Je mehr
sich dem anschließen,
um so besser.
Vielleicht kommen wir
noch mal davon,
vielleicht ...
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zu
5: Ab 2007
Rundfunkgebühren auf
PC und Mobiles!
Eine kritische
Bewertung.
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Zum Abschluß wiederum
ein leidiges Thema.
2007 kommt bekanntlich
die Gebühr für
internetfähige PC´s
und Mobiles. Natürlich
nur für Unternehmer
und Freiberufler. Bin
mal gespannt, wie das
in der Praxis
ausschaut und wie
lange es dauert, bis
das Verfassungsgericht
dem ganzen Spuk ein
Ende bereitet. Diese
Nummer unserer
öffentlich-rechtlichen
Geldverweser ist
nämlich rechtlich
bedenklich. Zum einem
ist der Grundsatz der
Gleichbehandlung mE
nicht gegeben. Warum
soll ein Freiberufler
die Gebühr zahlen,
während der Privatmann
ungeschoren davon
kommt? Zum anderen ist
eine Gebühr das
Entgelt für das
Handeln der
öffentlichen
Verwaltung, z.B. die
Gebühr für einen neuen
Paß. Die
Internet-Gebühr ist
dagegen keine Gebühr
für die tatsächliche
Nutzung einer
Dienstleistung. Sie
ist nichts weiter als
eine aufgedrängte
Bereicherung. Die GEZ
müßte also erst mal
nachweisen, daß ich
das (nicht einmal
volle Programm) auch
genutzt habe. Das
könnte Sie ohne
weiteres tun, indem
man die entsprechenden
Seiten mit
Registrierungen
versieht, wie es
sämtliche
kommerziellen Portale
auch tun.
Internetbanking
funktioniert genau so.
§ 242 BGB, der
Grundsatz von Treu und
Glauben gilt genau so
für das öffentliche
Recht.
Weitere Informationen
zum Thema GEZ findet
man u.a. auf folgender
Website:
http://www.gez-abschaffen.de/
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Genug für heute. Bis
zum nächsten Mal,
alles Glück und viel
Erfolg!
Herzlich, Ihr
Lutz Ressmann
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