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Als von der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG®) geprüfter
und anerkannter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der
Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie den
Bereich Datenschutz,
erstelle ich aufgrund meiner Sachkunde, Qualifikation und Erfahrung
Gutachten bzw. nehme Stellung zu gegebenen Sachverhalten und erteile
fachlich fundierten Rat.
Daneben war und bin ich seit einigen Jahren auch als Datenschutzexperte
und Datenschutzbeauftragter tätig. Gern erstelle ich auch in diesem
Bereich entsprechende Gutachten, da das Thema immer aktueller und
gleichsam immer komplexer wird. Umfassende Informationen dazu finden Sie
auch auf meiner Webseite
www.infodatenschutz.com . Auch Datenschutz-Audits können
realisiert werden. Auf diese Weise können in strukturierter Form
datenschutzrechtliche Mängel innerhalb Ihrer Organisation transparent
gemacht werden. Im Anschluss daran wird sich das Datenschutzniveau Ihres
Unternehmens oder Organisation deutlich verbessert und im Einklang mit
geltenden Gesetzen darstellen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (nach Artikel 2 Abs.1 GG)
bildet die Basis des Datenschutzes. Die Grundprinzipien des Datenschutzes
gibt § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor:
-
Datenvermeidung (= weitgehender Verzicht auf die Verarbeitung
personenbezogener Daten)
-
Datensparsamkeit (= Speicherung möglichst weniger Daten mit
Personenbezug)
-
Systemdatenschutz als Gesamtziel (=Datenschutz soll bereits bei der
Entwicklung von neuen Systemen berücksichtigt werden. Hier ist auch das
Thema IT-Sicherheit angesprochen)
-
Anonymisierung (= Personenbezogene Daten werden durch gesonderte
Speicherung der Identifikationsmerkmale verändert und dadurch verfremdet.
Ein Rückschluss auf die wahre Identität ist nicht mehr möglich).
-
Pseudonymisierung (= Identifikationsmerkmale werden durch ein
Pseudonym ersetzt. Die Zuordnung zur eigentlichen Person ist nur mittels
spezieller Zuordnungsschlüssel möglich).
In der Regel ist die Kontrolle des
Datenschutzes und der Datensicherheit und i.d.S. auch eine eventuelle
Auswertung von Protokolldaten originäre Aufgabe des betrieblichen oder
behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Sie benötigen einen
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der 4 Punkte in Ihrem
Unternehmen gegeben ist:
-
Wenn personenbezogene
Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit mehr
als 9 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.
-
Wenn personenbezogene
Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit 20 Arbeitnehmer oder
mehr beschäftigt sind.
-
Wenn automatisierte
Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gemäß §4d
Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen (unabhängig von der
Anzahl der Arbeitnehmer).
-
Wenn personenbezogene
Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder genutzt
werden.
Die Bestellung eines
betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG geregelt.
Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000
€ geahndet werden.
Aber auch, wenn Ihr
Unternehmen von diesen Punkten nicht erfasst wird, bedeutet das nicht, dass
Sie sich nicht an das BDSG halten müssen. Es entfällt nur die Pflicht,
einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Zweifel müssen Sie
gegenüber der Behörde nachweisen können, dass Sie das BDSG beachten, auch
als Arzt, Rechtsanwalt, Versicherungsmakler, Handwerker, usw. Sie, der
Unternehmer oder Freiberufler als Verantwortliche Stelle, haften in
vollem Umfang. Und dazu benötigen Sie meist jemanden, der sich mit
Datenschutz und IT-Sicherheit auskennt. Auf kompetente Beratung können Sie
also kaum verzichten!
Die Anforderungen an den
Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche,
technische, organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative
Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der
Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört.
Sie können mich als
Externen Datenschutzbeauftragten bestellen, der sämtliche vom
Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und
technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt. Auswahl:
-
Unterstützung bei der
Erstellung von Verfahrensanweisungen
-
Unterstützung und
Beratung bei der Formulierung von Datenschutzgrundsätzen
-
Erstellen des
Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
-
Mitarbeiterschulungen
über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
-
Grundkontrolle der
Funktion und Effektivität der Firewall
-
Überprüfung der
Anti-Viren-Software auf Aktualität und Update
-
Überprüfung der
Datensicherung (Backup- und Restore-Konzepte)
-
Überprüfung der
Sicherheit der Betriebssysteme
-
Erstellen und
Einrichten sachgerechter Berechtigungskonzepte bei SAPTM-Anwendungen
-
Kontrolle der
Sicherheit im Netzwerk- und Internet (LAN-, WAN-Security)
-
Überprüfung der
Regelung für die Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten
-
Erstellung von
Audit-Berichten an die Geschäftsführung
-
Jährliche Audits
Die Wahl dieser
Funktionen ist offen. Die Überprüfung der IT erfolgt u.a. nach dem
IT-Grundschutzhandbuch des BSI.
Vorteile des Einsatzes eines externen
Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten:
-
Die Kosten sind
wesentlich niedriger und kalkulierbarer
-
Ich biete Ihnen
umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der
Datensicherheit sowie der Beachtung aller wichtigen juristischen,
betriebswirtschaftlichen und technischen Aspekte
-
Langjährige
Erfahrungen in der IT /SAPTM-Anwendungen
-
Absolute Diskretion
-
Kein Kündigungsschutz
-
Kurzfristige
Verfügbarkeit
-
Hohe Flexibilität und
Mobilität
-
Unterstützung bei
Anfragen und Prüfungen von Behörden
Wollen Sie einen Externen Datenschutzbeauftragten bestellen, biete
ich Ihnen interessante Beratungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten,
die den Erfordernissen Ihres Unternehmens angepasst werden. Sie sparen die
Mehrkosten für qualifiziertes Fachpersonal innerhalb der Firma, außerdem
Weiterbildungsaufwand, Material und Spesen.
Im Bereich "Datenschutz"
bin ich mittlerweile auch als Gutachter tätig. Das Thema ist sehr
komplex, so dass sich hier viele Streitfragen ergeben können. Z.B. haben
Sie als Unternehmen als verantwortliche Stelle Schwierigkeiten mit Ihrem
möglicherweise auch extern bestellten Datenschutzbeauftragen und seine
Arbeit soll unabhängig von einem Fachmann überprüft werden. Vielleicht
haben Sie Schwierigkeiten mit einer Datenschutzbehörde und es bestehen
Streitfragen z.B. im Rahmen einer Prüfung. Diese Dinge können vor Gericht
enden und die Sache könnte für Sie günstiger ausgehen, wenn Sie
rechtzeitig einen Gutachter beiziehen, auch im Wege der
Mediation.
Selbstverständlich erstelle ich Ihnen ein unabhängiges Gutachten zur
datenschutzrechtlichen Situation Ihres Unternehmens oder freiberuflichen
Praxis.
Das Thema Datenschutz
korreliert direkt mit meiner Tätigkeit im Rahmen der
Computer/IT-Forensik. Bereits im Vorfeld der Entwicklung von
Antwortstrategien in Bezug auf Sicherheitsvorfälle (Incident-Response-Strategien),
sollte der Datenschutzbeauftragte aktiv einbezogen werden. Sollte eine
Auswertung von Protokolldaten mit möglicherweise personenbezogenen Daten
erforderlich werden, sollte der Datenschutzbeauftragte informiert werden
und der Auswertung beiwohnen. Es gibt dazu nicht nur
datenschutzrechtliche, sondern auch ermittlungstechnische Beweggründe. Es
wäre ja Schade, am Ende bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu
scheitern, nur weil man gesetzliche Vorgaben nicht beachtet hat.
Der Datenschutz ist im
Falle einer Ermittlung nicht außer Kraft gesetzt. Datenschutz soll in
diesen Fällen kein Täterschutz sein. Deshalb ist es den Behörden (und nur
diesen) erlaubt, Daten zu sammeln, die eigentlich nicht gesammelt werden
dürften. Behörden sind dazu ausdrücklich ermächtigt. Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung tritt dann hinter den
Strafverfolgungsanspruch des Staates zurück. Allerdings ist in jedem
Einzelfall zu entscheiden, ob neben bestehender Normen und Tatbestände
auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt. Der
Datenschutzbeauftragte wird in diesem Zusammenhang sicher wertvolle
Dienste leisten.
Detaillierte Informationen zu meinen Tätigkeitsfeldern finden Sie auf den
jeweiligen Seiten. Selbstverständlich bin ich trotz meiner breiten
Aufstellung nicht allwissend. In einem persönlichen Gespräch und /
oder im Rahmen einer Ortsbesichtigung lässt sich schnell klären, ob ich auch
für Sie sachverständig tätig werden kann. Für darüber hinausgehende Fragen stehe ich Ihnen gerne
telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Meine Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Menüpunkt "Impressum" oder nutzen Sie unter dem
Menüpunkt
"Kontakt"
das Kontaktformular. Gerne rufe ich Sie zurück.
Falls Sie bereits vorab weitere
Informationen benötigen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, über das "Anforderungsformular
" entsprechende Angebotsunterlagen anzufordern. Sie haben die
Möglichkeit, über ein entsprechendes Formular Ihre Anfrage zu
spezifizieren. Auch können Sie sich über das zu erwartende Honorar
informieren. Damit wird Ihre und meine Zeit optimal genutzt.
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