Lutz Ressmanns Powerletter Nr. 14 - Ihr unabhängiger Online-Berater

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Der Internet-Letter zu den Themen:

 

  • Marketing und Vertrieb

  • Internetmarketing

  • SAP

  • Rating

  • Existenzgründung

  • Erfolgs-Psychologie

 

 

 

24.03.2005

 

 

 
 
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DIES IST EIN GRATIS-INSIDER-BRIEF FÜR KUNDEN, PARTNER UND FREUNDE VON

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Lutz Ressmann
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Alle früheren Powerletter gibt's auf

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Liebe Leserin, Lieber Leser,

 
die Projektarbeit spannt mich momentan schwer ein. Deshalb
kommt Powerletter Nr. 14 etwas später. Dafür hat sich die Anzahl der Leser
seit dem letzten Mal fast verdoppelt! Er scheint in der Netzgemeinde
also nach wie vor recht gut anzukommen. Frohe Ostern und auf geht´s!
 

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Inhalt Powerletter Nr. 14:
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1. Neues Datenschutzgesetz seit 01.01.2005 "scharf"!
   Unternehmern drohen hohe Ordnungsgelder.
    
2. Formular zur EÜR überarbeitet und Anwendung ausgesetzt!
    Und wieder mal eine "Nachbesserung".
 
3. Linktip:
    Nach welchen Begriffen wird gesucht?

4. Fördermittelberatung Rechtens!
    Jetzt mehr Rechtssicherheit für Berater. 

5. Gut Schwätze hebt große Schätze! 
    Eine provokative Anmerkung zum Thema Kommunikation.
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zu 1:
Neues Datenschutzgesetz seit 01.01.2005 "scharf"!
        Unternehmern drohen hohe Ordnungsgelder.

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Ich weiß nicht, ob Sie´s schon wußten. Aber nach einer 3-jähigen
Übergangszeit ist das neue Bundesdatenschutzgesetz seit dem 01.01.2005
"scharfgestellt". Und das heißt nicht nur, daß es anzuwenden ist (dies ist bereits
seit dem 23.05.2004 der Fall), nein, die Berichte häufen sich, daß die
ersten Unternehmen, die dagegen verstoßen, bereits "hochgenommen" wurden,
d.h. hohe Ordnungsgelder zahlen mußten. In vielen Fällen liegt es nur daran,
daß das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benannt hat.
Was hat es damit auf sich?
 
Das BDSG verlangt, daß Betriebe, natürliche Personen (wie Rechtsanwälte
und Steuerberater), juristische Personen (wie GmbHs, AGs usw.- sogenannte
nicht-öffentliche Stellen), die
 
- personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen und
- mindestens 5 Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung i.d.R. ständig
  (auch Aushilfen) beschäftigen,
 
binnen eines Monats nach Beginn der Datenerhebung, - nutzung oder -verarbeitung
einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen haben (§ 4 f BDSG).
 
Bei Nichtbefolgung der Bestellfrist droht ein Bußgeld bis zu 25.000 € (§ 43 II BDSG).
Bei fahrlässiger oder vorsätzlich rechtswidriger Erhebung, Verarbeitung oder
automatisierter Verarbeitung droht gar ein Bußgeld bis zu 250.000 €.
 
Das ist eine Menge Holz. Also schnell die Ehefrau als Datenschutzbeauftragte
anmelden und das war´s. Stimmt, möglicherweise das Ende der unternehmerischen
Betätigung kraft Insolvenz. An den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
werden nämlich bestimmte Anforderungen gestellt. Sie müssen sowohl über entsprechende
juristische Kenntnisse, aber auch IT-Kenntnisse verfügen. Ferner muß der Beauftragte
für den Datenschutz unabhängig von den Weisungen der Geschäftsführung sein.
Kleinere Unternehmen können diese Anforderungen intern kaum abdecken. Es lohnt sich
nicht, dafür extra jemanden einzustellen. Deshalb besteht die Möglichkeit, einen
externen Datenschutzbeauftragten anzumelden. Dieser muß allerdings eine entsprechende
Prüfung ablegen und bei der Behörde akkreditiert sein.
 
 
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zu 2:
Formular zur EÜR überarbeitet und Anwendung ausgesetzt!
        Und wieder mal eine "Nachbesserung".
 
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Eine gute Nachricht für den gebeutelten Steuerzahler. Das liebe
Bundesfinanzministerium hat den Anwendungsbereich des Vordrucks "EÜR"
zur Einnahmen-Überschuß-Rechnung auf Fälle eingeschränkt, in denen die
Betriebseinnahmen mindestens 17.500 € jährlich betragen. Kleinunternehmer
und Freiberufler sind demnach nicht verpflichtet, den von vielen Seiten
heftig kritisierten Vordruck abzugeben. Ursprünglich sollten Steuerpflichtige,
die Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, das Formular bereits für
die Steuererklärung 2004 verwenden.
 
Das Formular stellt einen weiteren Schritt zum gläsernen Unternehmer dar
und hat für den Steuerpflichtigen nur Nachteile. Zynischerweise hat die
Bundesregierung diesen Rohrkrepierer  sogar noch als "Beitrag zur
Steuervereinfachung" hochgelobt. Wahlen stehen vor
der Tür und so mußten unsere Berliner Strategen wieder mal "nachbessern"
und nachgeben. Das kennen wir ja schon ...

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zu 3: Linktip:
        Nach welchen Begriffen wird gesucht?
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Um seine Homepage zu optimieren, ist es natürlich wichtig zu erfahren,
mit welchen Begriffen die anvisierte Zielgruppe im Internet nach Informationen
sucht. Dabei helfen entsprechende Keyword-Datenbanken oder Livesuchen.
Ich habe mal 2 Beispiele für Sie herausgesucht, quasi als Anregung, denn es
gibt natürlich noch viel mehr Online-Ressourcen zu diesem Thema:
 
   Keyword-Datenbank
    Livesuche
 

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zu 4:
Fördermittelberatung Rechtens!
        Jetzt mehr Rechtssicherheit für Berater.   
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Auch für Unternehmensberater gibt´s ab und an mal gute Nachrichten.
So auch diese: Unternehmensberater verstoßen grundsätzlich nicht
gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn sie ihren Mandanten dabei helfen,
öffentliche Fördermittel zu erhalten (Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 24.02.2005 - I ZR 128/02 und 129/02). Das Gericht erkennt an, daß
Informationen über öffentliche Fördermittel "wirtschaftlich notwendiger Teil"
der Beratung sowohl bei Unternehmens-Gründung als auch begeleitender
Unternehmensberatung seien. Bis dato konnten sich Unternehmensberater nicht
sicher sein, von einem windigen Rechtsanwalt entsprechend abgemahnt zu werden.
Jetzt ist endgültig Schluß damit. Und das ist auch gut so.
 
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zu 5: Gut Schwätze hebt große Schätze! 
        Eine provokative Anmerkung zum Thema Kommunikation.
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Reden ist Silber - Schweigen ist Gold. So der Volksmund. Das mag für einige
Situationen stimmen, aber mir fallen da ganz spontan 2 Situationen ein, in
denen ich das nicht unbedingt unterschreiben würde. Der persönliche
Verkauf und die Politik.
Der Verkauf unterscheidet sich von der Politik allerdings dadurch, daß es
während des Gesprächs noch eine Phase gibt, die
nennt sich "Bedarfsanalyse". In dieser Phase geht es in der Tat mehr ums Zuhören,
als uns Reden. Ansonsten gilt auch hier: "Schwätzen" bis sich die Balken biegen.
Es kommt weniger darauf an, was man sagt, sondern wie man es sagt und das man
viel sagt (was nicht automatisch bedeutet nur Blödsinn von sich zu geben).
Allerdings kann auch der, der Blödsinn von sich gibt sehr erfolgreich sein,
dann nämlich, wenn er es schafft, den Unsinn gut rüberzubringen, also seine
Gesprächspartner einzulullen und zu verwirren ohne zu irritieren. Viel Reden
kann da nicht schaden und wenn dazu auch noch möglichst emotional ansprechende
Worte und ein suggestiver Habitus verwendet werden, so ist die halbe Miete schon im Sack.
 
Gerade in der Politik (auch "Unternehmenspolitik) trifft man immer wieder auf Leute,
die schwätzen in einer Tour (häufig Blödsinn), setzen sich jedoch trotzdem
immer wieder erfolgreich durch. Und die anderen merken nicht mal, daß sie wieder
mal verdummdeubelt werden.
 
Der Trick: Ergieße einen Wortschwall über Deine Nächsten, wenn Du sie beeinflussen
willst. Ermüde sie, dann werden sie Dir alles aus der Hand fressen,
damit Du endlich schweigst! Wiederhole, Wiederhole, Wiederhole! Minus mal Minus
gibt plus. Das Falsche scheint plötzlich wahr! Und das Beste: Geht es später schief,
wird man Dich nicht zur Verantwortung ziehen! Niemand wird sich freiwillig eingestehen,
einem Idioten gefolgt zu sein. Im Gegenteil: Die Betrogenen werden sich zu Deinem
besten Anwalt machen. "Es war ja nicht alles schlecht ..." Was für ein Luxus!
 
Das mußte jetzt einfach mal sein. Machen Sie das Beste draus - Sie müssen ja nicht
unbedingt Lügen und Betrügen, um diese Erkenntnis erfolgreich anzuwenden.

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Das war es wieder mal für heute. Bis zum nächsten mal alles Glück
und viel Erfolg!

Herzlich, Ihr

Lutz Ressmann

    
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