Lutz Ressmanns Powerletter Nr. 15 - Ihr unabhängiger Online-Berater

© Lutz Ressmann - www.lressmann.de

 

Der Internet-Letter zu den Themen:

 

  • Marketing und Vertrieb

  • Internetmarketing

  • SAP

  • Datenschutz

  • Rating

  • Existenzgründung

  • Erfolgs-Psychologie

 

 

 

15.05.2005

 

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ACHTUNG:
DIES IST EIN GRATIS-INSIDER-BRIEF FÜR KUNDEN, PARTNER UND FREUNDE VON

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Diplom-Kaufmann
Lutz Ressmann
- Unternehmensberater
- Externer Datenschutzbeauftragter -
Ihr Berater für Marketing - Vertrieb - SAP - Datenschutz
Sixtusstr. 56
45721 Haltern am See
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BERATUNGSLEISTUNG DAR. AUCH FÜR DIE ENTHALTENEN LINKS AUF ANDERE
WEB-SEITEN ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG UND DISTANZIERE MICH
VORSORGLICH VON ALLEN DORT ABGEGEBENEN ÄUßERUNGEN!

Alle früheren Powerletter gibt's auf

http://www.lressmann.de/powerletter/powerletter.htm



Liebe Leserin, Lieber Leser,

 
ich weiß, ich melde mich in letzter Zeit etwas unregelmäßiger. Aber
so ist das halt, wenn man mit Arbeit "dicht" ist. Außerdem komme
ich gerade frisch von einer Fortbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten.
Das heißt, Unternehmen, Freiberufler und Vereine, die laut Datenschutzgesetz
einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen (vgl. Powerletter 14,) können
mich per sofort dazu bestellen. Der Datenschutzbeauftragte kann auch extern
bestimmt werden, was für viele kleine und mittelständische Unternehmen
mit Sicherheit wesentlich kostengünstiger ist.
 
Da das Thema immer mehr an Brisanz gewinnt und zudem eine Menge mit Internet,
Marketing und SAP/ERP/SCM zu tun hat, werde ich von nun an regelmäßig Informationen
zum Datenschutz in den Powerletter aufnehmen. www.lressmann.de werde ich
aller Voraussicht nach nur sporadisch um dieses Thema erweitern. Ich plane
diesbezüglich einen weiteren Internet-Auftritt. In den meisten Fällen lohnt
es sich, bestimmte Dinge auszulagern. Das Thema Datenschutz geht uns alle an und
wird in Zukunft immer wichtiger (vor allem für uns alle als Staatsbürger, die unser
Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren wollen).
 
Und nun viel Vergnügen mit Powerletter Nr. 15!
 

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Inhalt Powerletter Nr. 15:
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1. Steueranmeldung wieder auf Papier möglich!
    ELSTER muß nicht mehr verwendet werden.
    
2. Mut zur Veränderung!
    Das Gebot der Stunde.
 
3. Linktips:
    Virtuelles Datenschutzbüro - Infos zu Weblogs

4. Warum es bei mir keine Gratis-Beratung gibt!
   ... und sich das jeder auf die Fahnen schreiben sollte. 

5. Der Datenschutzbeauftragte! 
    Pflichtaufgaben durch das Gesetz.
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zu 1:
Steueranmeldung wieder auf Papier möglich!
        ELSTER muß nicht mehr verwendet werden.

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Es war nicht anders zu erwarten. Unternehmen und Freiberufler können
Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen wieder auf Papier abgeben. ELSTER
muß also nicht mehr verwendet werden. Diesen Erlaß gab der nordrhein-
westfälische Finanzminister kürzlich bekannt. Die Mehrheit der Bundesländer
habe beschlossen, auch künftig keine Sanktionen zu verhängen, wenn die Angaben
dem Fiskus nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden.
 
Die Gründe hierfür liegen in den nicht unerheblichen Sicherheitslücken von
ELSTER. Insbesondere wurde bemängelt, daß ELSTER keinerlei Identitätsprüfung
fordert. Das ist niemandem zuzumuten. Außerdem hat das Hamburger Landgericht
entschieden, daß es dem Unternehmer nicht zuzumuten ist, sich nur zum
Zwecke der Steuerdaten-Übermittlung einen Computer samt Internet-Anschluß
zuzulegen (Az.: II 51/05) - tja es gibt immer noch Unternehmer, die die Vorzüge
moderner IT nicht zu schätzen wissen :-)
 
Die, die es wollen, können ELSTER natürlich weiter benutzen. Das Verfahren
hat nämlich einen Vorteil. Eventuelle UST-Erstattungen sind schnell auf dem
Konto (im Durchschnitt nach etwa 4 Tagen).
 
Ich würde jedoch auf jeden Fall einige Sicherheitsvorkehrungen treffen,
selbst wenn  ELSTER nicht mehr benutzt wird:
 
- Kündigen Sie die Einzugsermächtigung des Finanzamtes, falls Sie sie erteilt
  haben.
- Die Software der Finanzbehörde ist unzureichend. Bewahren Sie deshalb Ihre
  Steuernummer sorgfältig auf, und geben Sie diese Nummer nicht an Dritte weiter.
  Ihre Steuernummer hat auch nichts auf Ihren Rechnungen verloren. Beantragen Sie
  deshalb in jedem Fall eine UST-Identnummer, falls nicht bereits vorhanden und
  geben Sie diese auf Ihren Rechnungen an.
 
Ab 01.01.2006 arbeitet ELSTER angeblich mit elektronischer Signatur. Darauf hätte
man natürlich nicht früher kommen können ...
 
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zu 2:
Mut zur Veränderung!
        Das Gebot der Stunde.

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In letzter Zeit treffe ich auf immer mehr Leute, die erkennen,
daß in Ihrem Leben etwas nicht stimmt. "Schnauze voll" gehört dabei
zu den häufigsten Kommentaren. In den meisten Fällen sind sie
mit Ihrem derzeit ausgeübten Beruf oder Ihrer Tätigkeit nicht zufrieden.
Ich kann das gut verstehen. Nur wenn es darauf ankommt, machen viele dann
gleich wieder den berühmten Rückzieher. Die klassischen Bremser kommen
zum Vorschein: Haus gebaut, Familie, die Sicherheit geht verloren, usw. usw.
Raus aus der Komfortzone - rein ins pralle Leben. Die meisten schaffen es nie.
Warum?
 
Weil Sie Angst haben vor der Veränderung, weil jede Veränderung immer auch
Risiko bedeutet. Doch ein bekanntes Naturgesetz ist bekanntlich das Gesetz
der Evolution, der Anpassung an veränderte Umweltbedingungen. Dieses Gesetz
gilt nicht nur für die Entwicklung der Arten (dazu zählt der Mensch als solcher),
sondern auch der Einzelne. Das Anpassungsgesetz kann man salopp und brutal interpretieren
mit: "Wer sich nicht anpassen kann ist dran!"
 
Und wer dazu nicht den Mut aufbringt, der wird ewig in der Zone verharren, mit der
er nicht zufrieden ist. Irgendwann wird es zu spät sein. Gebt den Menschen deshalb
kein Geld, gebt Ihnen Mut!
 
Wer sich angesprochen fühlt oder jemanden kennt, dem es nützt, dem empfehle ich ein nettes, motivierendes Büchlein zum Thema. Es heißt: "Die Mäusestrategie für Manager" von Spencer Johnson. Damit sind nicht allein 
Konzernchefs  gemeint, sondern alle, die sich das Leben nicht aus der Hand nehmen lassen
wollen. Ich bin zwar meistens vorsichtig, wenn ich ein Buch aus Bestsellerlisten empfehle,
aber dieses lohnt sich wirklich. Es gibt zwar keine praktischen Handlungsempfehlungen,
sensibilisiert jedoch treffend für´s Thema Veränderung.
 
 
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zu 3: Linktips:
        Virtuelles Datenschutzbüro - Infos zu Weblogs
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Wer sich mit dem Thema Weblogs etwas eingehender beschäftigen will, der
findet auf
 
 
umfangreiches Material.
 
Zum Thema Datenschutz findet man nützliche Informationen im virtuellen
Datenschutzbüro unter
 

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zu 4:
Warum es bei mir keine Gratis-Beratung gibt!
        ... und sich das jeder auf die Fahnen schreiben sollte 
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Nun hat sich meine Website im Laufe der Zeit einen gewissen Bekanntheitsgrad
erarbeitet. Da bleibt es nicht aus, daß es da einige Leute gibt, die
meinen, dies sei eine Einladung zur Gratis-Beratung. Das ist es nämlich nicht und
dafür gibt es gute Gründe:
 
a) Zeit: Wenn ich für jeden Fremden, der mir eine Mail schreibt, in der er mich
   um Gratis-Beratung bittet, diese Beratung auch durchführe, werde ich verhungern,
   weil ich dann keine Zeit mehr habe, um Geld zu verdienen.
 
b) Recht: Einige Beratungen unterliegen besonderen Gesetzen, d.h. ich darf sie
   nicht anbieten. Wenn mir jetzt ein Fremder, den ich nicht kenne, nur eine
   Falle stellen will, um mich anschließend zu Verklagen, wie soll ich das erkennen?
   Es gibt diese Bösewichte halt. Weiter: Ich liege vielleicht nicht richtig und bekomme
   dann wegen "Falschberatung" einen dran, was habe ich dann davon? Ohne vertragliche
   Grundlage kann keine seriöse Beratung durchgeführt werden, zumal meist       entsprechende Hintergrundinformationen fehlen.
 
c) Trittbrettfahrertum: Da ist sie wieder, meine Lieblingsvokabel. Ich verstehe mich
   als radikaler Vertreter der "Bezahlfraktion". Der oberste Grundsatz lautet:
   "Wer bestellt bezahlt!"
 
Verstehen Sie mich nicht falsch: Hinweise oder Fragen zu meiner Website oder meinem Newsletter
oder meiner Website beantworte ich natürlich gern. Zumindest wenn Sie nicht verletzend
und weit unter der Gürtellinie erfolgen (auf wie auch immer geartete Verbalschlachten
lasse ich mich nicht ein). Aber Menschen, die ich persönlich nicht kenne, kann ich beim
besten Willen nicht kostenlos beraten. Und selbst Menschen, die ich kenne, müssen halt mal
in´s Portemonaie greifen.
 
Money makes the World go round! Beherzigen auch Sie diese
Grundsätze, wenn Sie überleben wollen!
 
 
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zu 5: Der Datenschutzbeauftragte! 
        Pflichtaufgaben durch das Gesetz.
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BDSG § 4g Abs. 1 gibt vor:
 
"Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes
und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Zu diesem Zweck kann sich
der Beauftragte für den Datenschutz in Zweifelsfällen an die für die
Datenschutzkontrolle bei der verantwortlichen Stelle zuständige Behörde wenden."
 
BDSG § 4g Abs. 1 (1) sagt:
 
"Er hat insbesondere
- 1. die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe
  personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen; zu diesem Zweck
  ist er über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
  rechtzeitig zu unterrichten,
- 2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete
  Maßnahmen mit den Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen
  Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen."
 
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) muß also Einblick in die Datenstruktur, Datenflüsse und
die Verarbeitung haben. Dabei muß er natürlich von der Geschäftsführung und den IT-Administratoren
hinreichend unterstützt werden. Der genaue Überblick ist also schwierig. Im Laufe der Zeit
wird er jedoch immer exakter und damit hinreichend genau zu bestimmen sein, um dem BDSG Genüge zu tun.
 
Festzuhalten bleibt: Der DSB ist kein Spitzel, sondern er hilft allen Organisationen, die
einen DSB zu bestellen haben, das BDSG hinreichend umzusetzen und darüber hinaus
imageschädigendem Mißbrauch personenbezogener Daten vorzubeugen. Wirksamer Datenschutz ist ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil.

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Das war es wieder mal für heute. Bis zum nächsten mal alles Glück
und viel Erfolg!

Herzlich, Ihr

Lutz Ressmann

    
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