================================================================
ACHTUNG:
DIES IST EIN
GRATIS-INSIDER-BRIEF FÜR
KUNDEN, PARTNER UND
FREUNDE VON
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Diplom-Kaufmann
Lutz Ressmann
- Unternehmensberater
–
-
Externer
Datenschutzbeauftragter
-
Ihr Berater
für Marketing
- Vertrieb - SAP
- Datenschutz
Sixtusstr. 56
45721 Haltern am See
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
DIESER BRIEF IST GRATIS
UND WURDE VON IHRER
E-MAIL-ADRESSE AUS
ABONNIERT.
FALLS ES SICH UM EIN
MIßVERSTÄNDNIS HANDELT
ODER FALLS SIE DIESEN
BRIEF
NICHT MEHR ERHALTEN
MÖCHTEN, SCHICKEN SIE
BITTE EIN MAIL MIT ALL
IHREN
E-MAIL-ADRESSEN AN:
lressmann@lressmann.de
DANKE!
DER FOLGENDE HINWEIS MUß
LEIDER SEIN:
FÜR DIE INFORMATIONEN IN
DIESEM BRIEF ÜBERNEHME
ICH KEINE GEWÄHR –
JEDE HAFTUNG IST
AUSGESCHLOSSEN!
INSBESONDERE STELLEN SIE
KEINE
BERATUNGSLEISTUNG DAR.
AUCH FÜR DIE ENTHALTENEN
LINKS AUF ANDERE
WEB-SEITEN ÜBERNEHME ICH
KEINE HAFTUNG UND
DISTANZIERE MICH
VORSORGLICH VON ALLEN
DORT ABGEGEBENEN
ÄUßERUNGEN!
Alle früheren
Powerletter gibt's auf
http://www.lressmann.de/powerletter/powerletter.htm
Liebe Leserin, Lieber
Leser,
ich weiß, ich melde mich
in letzter Zeit etwas
unregelmäßiger. Aber
so ist das halt, wenn
man mit Arbeit "dicht"
ist. Außerdem komme
ich gerade frisch von
einer Fortbildung zum
geprüften
Datenschutzbeauftragten.
Das heißt, Unternehmen,
Freiberufler und
Vereine, die laut
Datenschutzgesetz
einen
Datenschutzbeauftragten
bestellen müssen (vgl.
Powerletter 14,) können
mich per sofort dazu
bestellen. Der
Datenschutzbeauftragte
kann auch extern
bestimmt werden, was für
viele kleine und
mittelständische
Unternehmen
mit Sicherheit
wesentlich
kostengünstiger ist.
Da das Thema immer mehr
an Brisanz gewinnt und
zudem eine Menge mit
Internet,
Marketing und SAP/ERP/SCM zu
tun hat, werde ich von
nun an regelmäßig
Informationen
aller Voraussicht nach
nur sporadisch um dieses
Thema erweitern. Ich
plane
diesbezüglich einen
weiteren
Internet-Auftritt. In
den meisten Fällen lohnt
es sich, bestimmte
Dinge auszulagern. Das
Thema Datenschutz geht
uns alle an und
wird in Zukunft immer
wichtiger (vor allem für
uns alle als
Staatsbürger, die unser
Recht auf
informationelle
Selbstbestimmung wahren
wollen).
Und nun viel Vergnügen
mit Powerletter Nr. 15!
=================================================================
Inhalt Powerletter Nr. 15:
-----------------------------------------------------------------
1. Steueranmeldung
wieder auf Papier
möglich!
ELSTER muß nicht mehr
verwendet werden.
2. Mut
zur Veränderung!
Das
Gebot der Stunde.
3. Linktips:
Virtuelles
Datenschutzbüro - Infos
zu Weblogs
4. Warum
es bei mir keine
Gratis-Beratung gibt!
... und sich das jeder
auf die Fahnen schreiben
sollte.
5. Der
Datenschutzbeauftragte!
Pflichtaufgaben
durch das Gesetz.
=================================================================
-----------------------------------------------------------------
zu 1:
Steueranmeldung wieder
auf Papier möglich!
ELSTER muß nicht mehr
verwendet werden.
-----------------------------------------------------------------
Es war nicht
anders zu
erwarten.
Unternehmen und
Freiberufler
können
Umsatzsteuer-
und
Lohnsteueranmeldungen
wieder auf
Papier abgeben.
ELSTER
muß also nicht
mehr verwendet
werden. Diesen
Erlaß gab der
nordrhein-
westfälische
Finanzminister
kürzlich
bekannt. Die
Mehrheit der
Bundesländer
habe
beschlossen,
auch künftig
keine Sanktionen
zu verhängen,
wenn die Angaben
dem Fiskus nicht
auf
elektronischem
Wege übermittelt
werden.
Die Gründe
hierfür liegen
in den nicht
unerheblichen
Sicherheitslücken
von
ELSTER.
Insbesondere
wurde bemängelt,
daß ELSTER
keinerlei
Identitätsprüfung
fordert. Das ist
niemandem
zuzumuten.
Außerdem hat das
Hamburger
Landgericht
entschieden, daß
es dem
Unternehmer
nicht zuzumuten
ist, sich nur
zum
Zwecke der
Steuerdaten-Übermittlung
einen Computer
samt
Internet-Anschluß
zuzulegen (Az.:
II 51/05) - tja
es gibt immer
noch
Unternehmer, die
die Vorzüge
moderner IT
nicht zu
schätzen wissen
:-)
Die, die es
wollen, können
ELSTER natürlich
weiter benutzen.
Das Verfahren
hat nämlich
einen Vorteil.
Eventuelle
UST-Erstattungen
sind schnell auf
dem
Konto (im
Durchschnitt
nach etwa 4
Tagen).
Ich würde jedoch
auf jeden Fall
einige
Sicherheitsvorkehrungen
treffen,
selbst wenn
ELSTER nicht
mehr benutzt
wird:
- Kündigen Sie
die
Einzugsermächtigung
des Finanzamtes,
falls Sie sie
erteilt
haben.
- Die Software
der
Finanzbehörde
ist
unzureichend.
Bewahren Sie
deshalb Ihre
Steuernummer
sorgfältig auf,
und geben Sie
diese Nummer
nicht an Dritte
weiter.
Ihre
Steuernummer hat
auch nichts auf
Ihren Rechnungen
verloren.
Beantragen Sie
deshalb in
jedem Fall eine
UST-Identnummer,
falls nicht
bereits
vorhanden und
geben Sie
diese auf Ihren
Rechnungen an.
Ab 01.01.2006
arbeitet ELSTER
angeblich mit
elektronischer
Signatur. Darauf
hätte
man natürlich
nicht früher
kommen können
...
-----------------------------------------------------------------
zu 2:
Mut zur Veränderung!
Das Gebot der Stunde.
-----------------------------------------------------------------
In
letzter Zeit treffe ich auf immer mehr
Leute, die erkennen,
daß
in Ihrem Leben etwas nicht stimmt.
"Schnauze voll" gehört dabei
zu
den häufigsten Kommentaren. In den
meisten Fällen sind sie
mit
Ihrem derzeit ausgeübten Beruf oder
Ihrer Tätigkeit nicht zufrieden.
Ich
kann das gut verstehen. Nur wenn es
darauf ankommt, machen viele dann
gleich wieder den berühmten
Rückzieher. Die klassischen Bremser
kommen
zum
Vorschein: Haus gebaut, Familie, die
Sicherheit geht verloren, usw. usw.
Raus
aus der Komfortzone - rein ins pralle
Leben. Die meisten schaffen es nie.
Warum?
Weil
Sie Angst haben vor der Veränderung,
weil jede Veränderung immer auch
Risiko bedeutet. Doch ein bekanntes
Naturgesetz ist bekanntlich das Gesetz
der
Evolution, der Anpassung an veränderte
Umweltbedingungen. Dieses Gesetz
gilt
nicht nur für die Entwicklung der
Arten (dazu zählt der Mensch als
solcher),
sondern auch der Einzelne. Das
Anpassungsgesetz kann man salopp und
brutal interpretieren
mit:
"Wer sich nicht anpassen kann ist
dran!"
Und
wer dazu nicht den Mut aufbringt, der
wird ewig in der Zone verharren, mit
der
er
nicht zufrieden ist. Irgendwann wird
es zu spät sein. Gebt den Menschen
deshalb
kein
Geld, gebt Ihnen Mut!
Wer
sich angesprochen fühlt oder jemanden
kennt, dem es nützt, dem empfehle ich
ein nettes, motivierendes Büchlein zum
Thema. Es heißt: "Die Mäusestrategie
für Manager" von Spencer
Johnson. Damit sind nicht allein
Konzernchefs gemeint, sondern alle,
die sich das Leben nicht aus der Hand
nehmen lassen
wollen. Ich bin zwar meistens
vorsichtig, wenn ich ein Buch aus
Bestsellerlisten empfehle,
aber
dieses lohnt sich wirklich. Es gibt
zwar keine praktischen
Handlungsempfehlungen,
sensibilisiert jedoch treffend für´s
Thema Veränderung.
-----------------------------------------------------------------
zu 3:
Linktips:
Virtuelles Datenschutzbüro - Infos zu
Weblogs
-----------------------------------------------------------------
Wer sich
mit dem Thema Weblogs etwas
eingehender beschäftigen will, der
findet auf
umfangreiches Material.
Zum Thema
Datenschutz findet man nützliche
Informationen im virtuellen
Datenschutzbüro unter
-----------------------------------------------------------------
zu 4:
Warum
es bei mir keine Gratis-Beratung gibt!
...
und sich das jeder auf die Fahnen
schreiben sollte.
-----------------------------------------------------------------
Nun
hat sich meine Website im Laufe der
Zeit einen gewissen Bekanntheitsgrad
erarbeitet. Da bleibt es nicht aus,
daß es da einige Leute gibt, die
meinen, dies sei eine Einladung zur
Gratis-Beratung. Das ist es nämlich
nicht und
dafür
gibt es gute Gründe:
a)
Zeit: Wenn ich für jeden Fremden, der
mir eine Mail schreibt, in der er mich
um
Gratis-Beratung bittet, diese Beratung
auch durchführe, werde ich verhungern,
weil ich dann keine Zeit mehr habe, um
Geld zu verdienen.
b)
Recht: Einige Beratungen unterliegen
besonderen Gesetzen, d.h. ich darf sie
nicht
anbieten. Wenn mir jetzt ein Fremder,
den ich nicht kenne, nur eine
Falle
stellen will, um mich anschließend zu
Verklagen, wie soll ich das erkennen?
Es
gibt diese Bösewichte halt. Weiter:
Ich liege vielleicht nicht richtig und
bekomme
dann wegen "Falschberatung" einen
dran, was habe ich dann davon? Ohne
vertragliche
Grundlage kann keine seriöse Beratung
durchgeführt werden, zumal meist entsprechende Hintergrundinformationen fehlen.
c)
Trittbrettfahrertum: Da ist sie
wieder, meine Lieblingsvokabel. Ich
verstehe mich
als radikaler Vertreter der
"Bezahlfraktion". Der oberste
Grundsatz lautet:
"Wer bestellt bezahlt!"
Verstehen Sie mich nicht falsch:
Hinweise oder Fragen zu meiner Website
oder meinem Newsletter
oder
meiner Website beantworte ich
natürlich gern. Zumindest wenn Sie
nicht verletzend
und
weit unter der Gürtellinie erfolgen
(auf wie auch immer geartete
Verbalschlachten
lasse
ich mich nicht ein). Aber Menschen,
die ich persönlich nicht kenne, kann
ich beim
besten Willen nicht kostenlos beraten.
Und selbst Menschen, die ich kenne,
müssen halt mal
in´s
Portemonaie greifen.
Money
makes the World go round! Beherzigen
auch Sie diese
Grundsätze, wenn Sie überleben wollen!
-----------------------------------------------------------------
zu 5:
Der Datenschutzbeauftragte!
Pflichtaufgaben
durch das Gesetz.
-----------------------------------------------------------------
BDSG §
4g Abs. 1 gibt vor:
"Der
Beauftragte für den Datenschutz
wirkt auf die Einhaltung dieses
Gesetzes
und
anderer Vorschriften über den
Datenschutz hin. Zu diesem Zweck
kann sich
der
Beauftragte für den Datenschutz in
Zweifelsfällen an die für die
Datenschutzkontrolle bei der
verantwortlichen Stelle zuständige
Behörde wenden."
BDSG §
4g Abs. 1 (1) sagt:
"Er
hat insbesondere
- 1.
die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenverarbeitungsprogramme, mit
deren Hilfe
personenbezogene Daten
verarbeitet werden sollen, zu
überwachen; zu diesem Zweck
ist
er über Vorhaben der
automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten
rechtzeitig zu unterrichten,
- 2.
die bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten tätigen
Personen durch geeignete
Maßnahmen mit den Vorschriften
über den Datenschutz und mit den
jeweiligen besonderen
Erfordernissen des Datenschutzes
vertraut zu machen."
Der
Datenschutzbeauftragte (DSB) muß
also Einblick in die
Datenstruktur, Datenflüsse und
die
Verarbeitung haben. Dabei muß er
natürlich von der Geschäftsführung
und den IT-Administratoren
hinreichend unterstützt werden.
Der genaue Überblick ist also
schwierig. Im Laufe der Zeit
wird er jedoch immer exakter und
damit hinreichend genau zu
bestimmen sein, um dem BDSG
Genüge
zu tun.
Festzuhalten bleibt: Der DSB ist
kein Spitzel, sondern er hilft
allen Organisationen, die
einen DSB zu bestellen haben, das
BDSG hinreichend umzusetzen und
darüber hinaus
imageschädigendem Mißbrauch
personenbezogener Daten
vorzubeugen. Wirksamer Datenschutz
ist ein nicht zu unterschätzender
Wettbewerbsvorteil.
------------------------------------------------------------------
Das war es wieder mal für heute.
Bis zum nächsten mal alles Glück
und
viel Erfolg!
Herzlich, Ihr
Lutz Ressmann
PS: Wenn Ihnen diese Ausgabe
nützlich war,
dann empfehlen Sie sie doch
Ihren Freunden
und Kollegen.
*****************************************************************
Impressum:
©
Copyright 1999-2005, Alle Rechte
vorbehalten.
Herausgeber und
Verantwortlicher:
Diplom-Kaufmann
Lutz Ressmann
- Marketing, Vertrieb & SAP
-
Datenschutz
- Internetmarketing
- Rating
- Existenzgründung
- Erfolgs-Psychologie